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Tourismus & Behinderung

Zugänglichkeit der Strände


Gestaltung und Ausrüstung der Strände für körperlich Behinderte
Die Strände Plage des Minimes und Plage de la Concurrence verfügen über einen behindertengerechten Zugangsweg zum Strand und zum Meer.
Die Strände Plage des Minimes und Plage de la Concurrence verfügen über einen „Hippocampe“-Rollstuhl und einen „Tiralo“-Badestuhl.
Der „Tiralo“ ist ein behindertengerechter Badestuhl, mit dem Behinderte mit Hilfe eines Dritten ins Wasser gehen können.
Der „Hippocampe“ ist ein geländegängiger Rollstuhl, der autonom am Meeresrand und im Wasser benutzt werden kann.
Diese Behindertenstühle sind auf einfache Anfrage an der Notfallstation erhältlich.

Empfang der Sehbehinderten
Der Strand Plage des Minimes ist mit einem „Strand-Audiosystem“ ausgerüstet, das es den Sehbehinderten erlaubt, autonom zu baden. Diese Führungsvorrichtung setzt sich aus Tonbaken und elektronischen Armbändern zusammen.

Gütesiegel „Tourismus & Behinderung“

Um den Anforderungen der Behinderten gerecht zu werden, hat sich die Stadt La Rochelle zu einer Maßnahme der Empfangs-, Zugänglichkeits- und Informationsqualität verpflichtet.

Dank der vom Fremdenverkehrsministerium entwickelten Einrichtung des nationalen Gütesiegels „Tourismus & Behinderung“ genießt die Kundschaft mit besonderen Bedürfnissen eine zuverlässige Information über die Zugänglichkeit der Ortschaften, und dies unabhängig von der Behinderung (körperlich, geistig, seh- oder hörbehindert).

Im April 2007 hat die Stadt La Rochelle das Gütesiegel „Tourismus & Behinderung“ für die geistig Behinderten erhalten. Die Dossiers der anderen Behinderungen werden derzeit noch untersucht.
Die am Strand Plage des Minimes realisierten Gestaltungen wurden 2006 mit dem Preis „Empfangsstern“ ausgezeichnet.

© La Rochelle 2008